- Wie erhalte ich eine Wertexpertise?
- Wie erhalte ich ein gerichtsfestes Gutachten ?
Schritt 1:
Bitte übertragen Sie Daten aus ihren Jahresabschlüssen in die folgende Eingabemaske:
Es steht hier ein Excel-tool zum Download bereit:
Schritt 2:
Auf dieser Daten-Basis erstellen Sie eine Wertexpertise. Diese dient zur Wertindikation.
Schritt 3:
Gerichtsfestes Gutachten:
Die Wertexpertise wird von erfahrenen Sachverständigen ergänzt. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme und ggf. ein Ortstermin, ergänzende Informationen werden erhoben (u.a. Branchen-Daten, Risikoermittlung, Zukunftsprognosen) und eine exakte gerichtsfeste Wertermittlung wird erstellt.
Die Daten aus der Wertexpertise werden in die Bewertung miteinbezogen.
Bitte senden Sie die Wertexpertise an info@unternehmensbewerter.de
Die Kosten der Erstellung des gerichtsverwertbaren Gutachtens richten sich nach dem individuellen Aufwand und können nach Eingang der Wertexpertise ermittelt und besprochen werden. Es gilt absoluter Datenschutz.
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Über uns
unternehmensbewerter.de ist ein unabhängiges Netzwerk von Sachverständigen.
Unsere Unternehmensbewerter können auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen und sind öffentlich bestellt und vereidigt und/oder Wirtschaftsprüfer bzw. CVA`s.
Wir erstellen Unternehmensbewertungen für:
- Handwerksbetriebe,
- kleine und mittlere Unternehmen
- Großunternehmen
Hier können Sie eine Liste der benötigten Unterlagen für eine gerichtsfeste Unternehmensbewertung herunterladen:
Liste-gerichtsfeste-Unternehmesbewertung
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Oft halten Unternehmen auch Immobilien im Anlagevermögen.
Unternehmensbewertungen, Immobilienbewertungen und Bewertungen von Betriebsunterbrechungsschäden erledigen wir aus einer Hand.
Unsere Gutachter für die Bereiche Unternehmensbewertung und Immobilienbewertung können auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen und sind öffentlich bestellt und vereidigt und/oder Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater bzw. CVA`s (certified valuation analysists).
Bei Fragen nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter!
Sie möchten ein Unternehmen kaufen oder verkaufen und brauchen das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
Oder sind z.B. Erbangelegenheiten zu klären?
Wir finden für Ihre individuellen Bedürfnisse den passenden Experten für Ihr Unternehmen in einem vernetzten Expertenpool von Sachverständigen in sämtlichen Sachfragen zur Unternehmensbewertung.
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Mitglieder und Verbände im Bereich der Unternehmensbewertung
Der Certified Valuation Analyst (CVA) ist ein international anerkannter Qualifikationsnachweis für Unternehmensbewerter, eingebettet in die European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA).
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. ist die bundesweit mitgliedsstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger. Basis der erfolgreichen Verbandsgeschichte ist der hohe Anspruch an die Qualifikation unserer Mitglieder, die bundesweite Vertretung durch die Landesverbände und die Abdeckung nahezu aller Sachgebiete.
Leistungen
Unternehmensbewertung
Sie benötigen ein Gutachten im Unternehmens- und/oder Immobilienbereich?
Wir verfügen über ein Experten-Netzwerk verbandsgeprüfter Spezialisten und stellen Ihnen unkomplizierten und hochqualifizierten Service zur Verfügung.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige , Wirtschaftsprüfer und CVA`s verfügen dabei über die höchst mögliche Qualifikation in Bewertungsfragen.
Unternehmensbewertung: Spezialfall Betriebsunterbrechung
Durch unseren flexiblen Einsatz sind wir jederzeit in der Lage, die Erstbesichtigung einer Schadenstelle kurzfristig vorzunehmen.
Unternehmensbewerter.de erstellt umfassende und transparente Gutachten auch im Rahmen der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverlagerung, einem Spezialfall der Unternehmensbewertung.
Die Betriebsunterbrechung betrifft die Unterbrechung (Störung) von Prozessen im Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechung kann die Folge von verschiedenen sich realisierenden Gefahren darstellen.
So können etwa Feuer, Sturm, Überschwemmung, Einbruch oder Betriebsschäden Maschinen oder Anlagen zum Betriebsstillstand führen
Wir ermitteln umfassend die Betriebsunterbrechungsschäden, die aufgrund einer teilweisen oder völligen Betriebsunterbrechung eingetreten sind. Dabei berücksichtigen wir die Beeinflussung des Betriebsgewinns (so genannter entgangener Gewinn) und den Aufwand für fortlaufende Kosten in dem vom Schaden betroffenen Betrieb sowie die zur Minderung eines solchen Schadens aufgewandten Mehrkosten.
Wir stehen Ihnen auch für andere Gutachten zur Verfügung.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um mehr Informationen zu erhalten.
Immobilienbewertung
Anlässe zur Erstellung von Immobliengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind:
– Kauf & Verkauf
– Erbauseinandersetzungen
– Zugewinnausgleich
– gerichtliche Auseinandersetzungen
– Beleihungen
– Aufdecken von stillen Reserven
– Zwangsversteigerungen
Die Aufgabe als Gutachter von Immobilien und Gebäuden ist es, die Werte von Grundstücken, Gebäuden oder Außenanlagen zu ermitteln. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in schwierigeren Fällen zur Seite.
Unsere Spezialität:
Unternehmensbewertungen in Kombination mit Immobilienbewertungen.
Schnelle Hilfe von ö.b.u.v. Sachverständigen bzw. Wirtschaftsprüfern oder CVA`s.
Sachverständige arbeiten objektiv und sind damit Ihr kompetenter Partner,
wenn Sie gerichtlich anerkannte Informationen im Rahmen einer
Unternehmensbewertung benötigen.
Kontakt
Kontakt bitte über das Sachverständigenbüro Schubach:
Erlenweg 7
53545 Linz am Rhein
Web: www.schubach.de
Telefon: 02644/ 3000
Fax: 02644/ 3044
E-Mail:
Können wir Ihnen mit einer ersten kostenlosen Beratung weiterhelfen oder möchten Sie ein Gutachten von einem unserer Sachverständigen anfordern? Bei Fragen oder Wünschen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Referenzprojekte: Unternehmensbewertungen
Die folgende Übersicht enthält wesentliche Branchen, in denen wir über Bewertungserfahrungen verfügen, sowie beispielhafte Referenzprojekte (es gilt absoluter Datenschutz):
Automobilindustrie
Automobilzulieferbranche
Lebensmittel
Brauereien, Sektkellerei
Chemie- und Pharma
Hersteller von Spezialchemikalien
Medizintechnik
Maschinen-/Anlagenbau
Industrie allgemein
Baustoffproduzenten
Hersteller von Holzverarbeitungsmaschinen
Duftwasser- u. Kosmetikhersteller
Fotoapparatehersteller
Ermittlung des Aktienumtauschverhältnisses zweier Industrie-Konzerne Hersteller von Haustechnik und –automation,
Gebäudeautomation
Hersteller/Händler von Industrie-Filtern und Betankungsanlagen
Handel
Baumärkte Baustoffhandel Versandhandel für Büroartikel
Tankstellen
Dienstleistung
Hotels
Zeitungen/Zeitungsverlag
Autovermietungen
Werbe- und Mediaagenturen
Ingenieurtechnikunternehmen/Ingenieurbüros
Softwareentwicklung und –vertrieb
Personalberatung
Golfanlagen
Senioren-Pflegeeinrichtungen
Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Finanzunternehmen
Hypothekenbank
Kapitalanlage- / Beteiligungsgesellschaft
Leasingunternehmen
Kfz-Finanzierungs-Bank
Bausparkassen
Versicherungen
Lebensversicherungsunternehmen
Öffentliche Unternehmen
Busverkehrsunternehmen (ÖPNV)
Postunternehmen
Immobiliengesellschaften
Stadtwerke (Strom-, Gas-, Wasserversorgung)
Infos zur Unternehmensbewertung:
Die Unternehmensbewertung wird mitunter als „Königsdisziplin“ der Betriebswirtschaft bezeichnet und zählt zu den in der betriebswirtschaftlichen Theorie und Praxis sowohl häufig als auch kontrovers diskutierten Fachgebieten. Sie befindet sich nach wie vor im Wandel.
In der Vergangenheit stand in Deutschland die Ertragswertmethode im Mittelpunkt. Inzwischen werden häufig auch Discounted-Cash-Flow-Verfahren zur Unternehmensbewertung herangezogen, insbesondere weil die Zahl grenzüberschreitender Transaktionen zunimmt. Allgemein anerkannte Grundsätze der Unternehmensbewertung finden sich u.a. in dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1), der im Jahr 2008 nicht einmal drei Jahre nach der letzten umfassenden Überarbeitung erneut umfangreich geändert wurde. Die Änderungen sind vor allem eine Reaktion auf die Unternehmenssteuerreform 2008. Insbesondere die für das deutsche Steuerrecht neue Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne musste in das Bewertungskalkül integriert werden.
Die Neufassung soll nunmehr auch gewährleisten, dass nicht bei jeder Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine Anpassung der Bewertungsstandards erforderlich wird.
Die Neufassung der Bewertungsstandards lässt die Grundkonzeption der Unternehmensbewertung unverändert und bestätigt insbesondere die Anwendung der Ertragswert- oder DCF-Methode sowie die stark kapitalmarktorientierte Bemessung wichtiger Bewertungsparameter wie des Diskontierungssatzes (Ableitung des Basiszinses aus der Zinsstrukturkurve, Ableitung der Alternativrendite auf der Grundlage eines Aktienportfolios). So wird z.B. die allgemeine Marktrisikoprämie zur Ermittlung des Risikozuschlags weiterhin im Wesentlichen unverändert bei rd. 5,0 % gesehen.
Diese Größe basiert auf einer umfangreichen Untersuchung betreffend die Entwicklung der Renditen deutscher Aktien (DAX und CDAX) und der Renditen von langfristigen Bundeswertpapieren im Zeitraum 1995 bis 2003. Die Ableitung dieser Risikoprämie ist im Einzelnen in Theorie und Praxis durchaus umstritten.
Der Standard des IDW ist in vielen Teilen eher auf Bewertungen großer, kapitalmarktorientierter Unternehmen ausgerichtet, die z.B. im Rahmen von Abfindungsermittlungen nach dem Aktien- oder Umwandlungsgesetz durchzuführen sind.
Bei der Unternehmensbewertung stehen in der Praxis allerdings weit überwiegend nicht große, börsennotierte Unternehmen im Vordergrund, sondern vielmehr kleine und mittelgroße Unternehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen.
Gerade die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen stellt an den Sachverständigen besondere Anforderungen, da die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nicht ohne Modifikationen übertragen werden können. Dem auf Erfahrung und Sachverstand gegründeten Urteilsvermögen des Gutachters kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu.
Wirtschaftsprüfer
Unternehmensbewertungen werden überwiegend von Wirtschaftsprüfern, Beratern, Investmentbanken und Hochschullehrern durchgeführt, wobei nur für Wirtschaftsprüfer berufsständische Regeln gelten, die in den Stellungnahmen und Verlautbarungen des IDW und im Wirtschaftsprüferhandbuch niedergelegt sind.
Dipl.—Volkswirt Joachim Schubach ist seit nunmehr fast 20 Jahren spezialisiert auf Unternehmens- und Anteilsbewertungen sowie andere Bewertungsaufgaben, wie die Bewertung von Patenten, Kundenstämmen, Marken u.ä. Herr Schubach wurde von der IHK Koblenz als Sachverständiger für Unternehmensbewertung öffentlich bestellt und vereidigt.
Anlässe für Unternehmensbewertungen:
Die Anlässe für Unternehmensbewertungen, bei denen wir als neutraler Gutachter, als Schiedsgutachter oder auch als Berater tätig werden, sind vielfältig:
- Unternehmensbewertungen im Rahmen unternehmerischer Transaktionen, wie Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Verschmelzungen, Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital, Sacheinlagen oder Management Buy Outs.
- Bewertungen für handels- oder steuerrechtliche Zwecke, z.B. die Bewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss.
- Bewertungen in Schiedsverfahren und für Gerichte (Ausscheiden von Gesellschaftern, Erbauseinandersetzungen, Abfindungsermittlungen im Familienrecht).
- Bewertungen aufgrund gesetzlicher Regelungen, z. B. zur Ermittlung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung als Folge aktienrechtlicher Unternehmensverträge oder beim Squeeze Out. Ferner sieht z.B. das Umwandlungsgesetz die Ermittlung von Barabfindungen sowie von Umtauschverhältnissen im Zusammenhang mit der Prüfung des Verschmelzungs- oder Spaltungsberichts vor.
Kompendien und downloads
Kompendium Unternehmensbewertung
Kompendium Immobilienbewertung
BVS-Standpunkt_Bewertung_KMU-Entwurf
PM_BVS_Tipps_Praxisbewertung_final
PM_BVS_Tipps_Praxisverkauf_final
Checkliste_fuer_Gutachten_Fachanwender_2018_final
links zu websites
Literatur
Bürozeiten:
Wir freuen uns, wenn wir etwas für Sie tun können.
Unsere Bürozeiten:
Mo.-Fr.: 8.00 – 18.00 Uhr
Sa.: 8.00 – 12.00 Uhr
Impressum:
Postanschrift:
Dipl.- Volkswirt Joachim Schubach
Erlenweg 7
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Telefon: Tel: 02644 / 3000
Telefax: Fax: 02644 / 3044
Geschäftsführer:
Dipl.- Volkswirt Joachim Schubach
Vertretungsberechtigter:
Dipl.- Volkswirt Joachim Schubach
Verantwortlicher für den Inhalt i.S.d.§ 10 MDStV:
Florian Schubach, M.Sc.
Amtsgericht:
Linz am Rhein
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32/220/0151/4